KOSTEN UND KRANKENKASSE

Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es neu möglich, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können. Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt.

Für die Grundversicherung muss unbedingt eine vorgängig ausgestellte Anordnung vorliegen. Diese wird von Hausarztpraxen und psychiatrischen Praxen ausgestellt.

Falls Sie weiterhin über die Zusatzversicherung abrechnen möchten, klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie können selbstverständlich auch weiterhin die Kosten für Behandlungen selber übernehmen.

Absage | Terminverschiebung

Bitte beachten Sie, dass die gebuchten Termine verbindlich sind. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, den entsprechenden Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Andernfalls wird der Termin vollumfänglich verrechnet.

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht. Alles, was in der Therapie besprochen wird, ist vertraulich. Wo nötig, arbeite ich mit anderen Fachpersonen (Ärztinnen/Ärzte, Ämtern, Institutionen) zu Ihren Gunsten zusammen. In diesem Fall besprechen wir gemeinsam das Vorgehen und ich lasse mich durch Sie von meiner Schweigepflicht entbinden.