KOSTEN UND KRANKENKASSE
Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es neu möglich, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können. Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt.
Für die Grundversicherung muss unbedingt eine vorgängig ausgestellte Anordnung vorliegen. Diese wird von Hausarztpraxen und psychiatrischen Praxen ausgestellt.
Falls Sie weiterhin über die Zusatzversicherung abrechnen möchten, klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie können selbstverständlich auch weiterhin die Kosten für Behandlungen selber übernehmen.